Rechtsprechung
RG, 07.06.1921 - VII 528/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Wann handelt der Staat öffentlichrechtlich, wann privatrechtlich? 2. Kann der Staat außerhalb seines Gebiets Staatshoheitsakte vornehmen? Ist der Rechtsweg gegen solche Akte zulässig?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsweg. Grenzen der Staatshoheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 102, 251
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.06.1952 - I ZR 7/52
Rechtsmittel
- BGH, 04.01.1952 - I ZR 67/51
Rechtsmittel
Diese Rechtsgrundsätze galten auch im Verhältnis der einzelnen Bundesstaaten zueinander und sind jetzt auf die durch die Besatzungsmächte geschaffenen Gebietsteile Deutschlands anzuwenden, in denen sich verschiedene Rechtskreise überschneiden (RGZ 102, 251; OGHZ 1, 386 ff [391]; 4, 51 ff [54]). - BGH, 19.02.1954 - V ZR 66/53
Rechtsmittel
Er verwies dabei auf diesen feststehenden Grundsatz des Völkerrechts, den er unter Bezugnahme auf RGZ 102, 251 (Unwirksamkeit einer vom damaligen Freistaat Sachsen-Coburg-Gotha ausgesprochenen Enteignung im Gebiet eines anderen deutschen Landes) für die interlokalen Rechtsbeziehungen innerhalb Deutschlands für entsprechend anwendbar erklärte. - BGH, 11.12.1951 - I ZR 38/51
Rechtsmittel
(Vgl. OGH 1. S. 386 [390, 391]; JR 49, 286; OGH 4 S. 54; RGZ 102, 251 mit Nachweisungen).